Wir sind bemüht, Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Aufgrund der Vielzahl der derzeit eingehenden Anträge ist es leider unumgänglich, dass sich die Bearbeitungszeit verlängern wird. Aktuell sind Bearbeitungszeiten von mehr als 4 Monaten möglich.
Das Wohngeld soll angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern. In welchem Umfang Sie Wohngeld erhalten können, können Sie im Wohngeldrechner (Online Antrag) des Landes NRW berechnen. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit Ihren Antrag direkt Online zu stellen. Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren FAQs.
Das Wohngeld soll angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern. Dadurch werden insbesondere Menschen mit geringen Einkommen unterstützt – dazu zählen Familien, Alleinerziehende, sowie Rentnerinnen und Rentner, die knapp oberhalb der Grenze zum Erhalt sozialer Sicherung liegen. Es richtet sich also nicht an Personen, die bereits existenzsichernde Leistungen erhalten, sondern an solche, die eigenes Einkommen bzw. Vermögen zur Verfügung haben. Wer zur Miete wohnt, kann einen entsprechenden Mietzuschuss beantragen. Wer in einer Eigentumswohnung oder einem eigenen Haus wohnt, kann einen entsprechenden Lastenzuschuss beantragen.