Gut, wenn man noch nichts mit ihnen zu tun hatte, aber:
Schädlinge sind sehr anpassungsfähige Überlebenskünstler und vermehren sich immens. Und so kann es geschehen, dass man sich ganz plötzlich mit einem Problem in der eigenen Umgebung, wie z. B. Motten im Vorratsschrank oder Ratten auf dem Grundstück konfrontiert sieht und Hilfe braucht. Wichtig ist zunächst die Identifizierung der Schadtiere, denn nicht alle sind auf Anhieb erkennbar. Manchmal sieht man auch nur die „Hinterlassenschaften“ der Tiere und muss daraus Rückschlüsse ziehen.
Es wird unterschieden zwischen
- Gesundheits- oder Hygieneschädlingen und Ektoparasiten
Sie gefährden die menschliche Gesundheit durch das Übertragen von Krankheiten oder durch allergieauslösende Eigenschaften. Zu ihnen zählen z. B. Ratten, Schaben, Zecken, Flöhe, Milben, Läuse
- Vorratsschädlingen
Sie schädigen Vorräte, Ernten (z. B. Dörrobstmotte, Mehlkäfer)
- Materialschädlingen
Durch sie werden Materialien, z. B. durch Fraß geschädigt (z. B. Marder, Kleidermotte, Teppichkäfer, Silberfischchen)
- Lästlingen
Geringe bis keine Schädigung, aber lästig (z. B. Ameisen)
Grundstücke sind nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Gelsenkirchen durch die Eigentümer/innen, die Erbbauberechtigten bzw. die Inhaber/innen der tatsächlichen Gewalt auf deren Kosten von Schadnagern, insbesondere Ratten, freizuhalten.
Wer eine Bekämpfung durchführt oder durchführen lässt, hat sicherzustellen, dass Menschen, insbesondere Kinder, aber auch andere als die zu bekämpfenden Tiere, durch die Bekämpfungsmaßnahme nicht gefährdet werden.
Zuständig für die Bekämpfung auf öffentlichen Flächen der Stadt Gelsenkirchen ist das Referat Recht und Ordnung.