In unseren Städten und Gemeinden leben (Wander-)Ratten hauptsächlich in den Abwasserkanälen, wo sie sich von Küchenabfällen ernähren. Wanderratten sind Allesfresser und ernähren sich bevorzugt von Getreide und Abfällen. Pro Tag nehmen Wanderratten etwa 30g feste Nahrung und 60 ml Flüssigkeit zu sich. Sie verfügen über ein ausgeprägtes Lernvermögen.
Freilebende Ratten können, ebenso wie nahezu alle anderen Tiere, als Krankheitsüberträger (Vektoren) direkt oder indirekt diverse Krankheitserreger mit den von ihnen ausgelösten Krankheiten übertragen.
Kommt es zu starken Regenfällen, begeben sich die Ratten (meist) für kurze Zeit auf die Strassen und suchen sich anderweitigen Unterschlupf. In der Regel kehren die Ratten von allein zurück in die Kanalisation.
Um Schadnagerbefall (Ratten, Mäuse, etc.) zu vermeiden, empfehlen sich folgende präventive Maßnahmen:
- Halten Sie Ihr Grundstück frei von Müll (insbesondere Essensresten). Sollten Sie über einen Komposthaufen verfügen, sollten Sie diesen so verschließen, dass ein Eindringen durch Ratten nicht möglich ist. Gekochte Speise- und Fleischreste gehören nicht auf den Komposthaufen, wo sie einer Einladung an die Ratten gleichkommen würden.
- Stellen Sie volle Müllsäcke niemals neben Abfallbehälter und Mülltonnen. Werfen Sie Essensreste nicht offen in den Hausmüll, sondern geruchsdicht in eine Tüte verpackt.
- Werfen Sie Lebensmittelverpackungen nicht ungereinigt in die Gelbe Tonne.
- Alle Müllbehälter sollten stets verschlossen gehalten werden.
- Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Müllbehälter/Kellerräume/Komposthaufen etc. auf evtl. Nagespuren oder Ratten- und Mäusekot und wechseln Sie die Behälter bei Bedarf aus.
Sollte es trotz allen Vorsichtsmaßnahmen zu Schadnagerbefall kommen, stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung:
Schadnager auf privaten Grundstücken:
Auf Privatgrundstücken ist der Eigentümer zur Schadnagerbekämpfung verpflichtet. Als Mieterin bzw. Mieter wenden Sie sich daher bitte direkt an den Eigentümer des Grundstückes. Die Pflicht, eine Schadnagerbekämpfung durchzuführen, ergibt sich aus dem §9 der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen (ObVO GE) (vollständige Verordnung unten im Downloadbereich).
Sollten Sie als Eigentümer einen Rattenbefall auf Ihrem Privatgrundstück feststellen, empfehlen wir dringend die Hinzuziehung einer Fachfirma zu dessen Bekämpfung. Diese Spezialisten finden Sie z.B in den Gelben Seiten unter dem Begriff „Schädlingsbekämpfung“.
Schadnager auf öffentlichen Grundstücken:
Stellen Sie fest, dass sich auf einem öffentlichen Grundstück Schadnager befinden, informieren Sie bitte die entsprechenden Stellen: