Die Ausbildung an den entsprechenden staatlich anerkannten Gelsenkirchener Schulen endet mit erfolgreichem Ablegen einer staatlichen Abschlussprüfung.
Mit Ablauf der Ausbildung kann auf Antrag die entsprechende Berufserlaubnis erteilt werde.
Ausnahme: Rettungsassistenten/innen haben nach der Prüfung das vorgeschriebene Praktikum nachzuweisen.