Die öffentlich-rechtliche Namensänderung (Vornamensänderung/Familiennamensänderung) dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen.
Sie hat Ausnahmecharakter. Dementsprechend ist vorrangig zu prüfen, ob das erstrebte Ziel nicht durch eine namensgestaltende Erklärung nach bürgerlichem Recht (Standesamt) oder eine Verfügung des Vormundschaftsgerichtes erreicht werden kann.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin unter der Telefonnummer 169 2454.