Die Bürgercenter können Schriftstücke amtlich beglaubigen, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Ausgenommen ist die Erteilung von Beglaubigungen, wenn dies ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist (z.B. die Erteilung von Personenstandsurkunden, wie Geburts- oder Heiratsurkunden) (siehe auch: "Beglaubigung von standesamtlichen Urkunden").
Es können ausschließlich Schriftstücke in deutscher Sprache beglaubigt werden.
Unterschriften können beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird und die Unterschrift in Gegenwart der beglaubigenden Dienstkraft entweder persönlich vollzogen oder persönlich anerkannt wird. Ferner hat der Unterschriftsleistende seinen Personalausweis oder Reisepaß vorzulegen.