Aus Anlass der Ehejubiläen 50, 60, 65, 70, 75 Jahre erfolgt eine Ehrung durch die Oberbürgermeisterin und auf Wunsch eine Presseveröffentlichung.
Laut der letzten Regelung von Dezember 1997 werden die Ehejubilare aufgrund der erfolgten Anmeldung im Bürgercenter von der Oberbürgermeisterin zu einer Ehrungsveranstaltung eingeladen. Mit Ausnahme des 50. Ehejubiläums kann zusätzlich der Besuch eines Vertreters der Stadt gewünscht werden.
Altersjubilare erhalten in der Regel ab dem 100. Geburtstag auf Wunsch Besuch eines städtischen Repräsentanten.