Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf berät und unterstützt schwerbehinderte Menschen (auch Gleichgestellte) und Arbeitgeber bei allen Fällen und Problemen im Arbeits- und Berufsleben.
Die Dienstleistung umfasst auch:
- besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen. Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen bedarf generell der vorherigen Zustimmung. Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf führt dieses gesetzlich vorgeschriebene Verfahren durch.
- Bewilligung von Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber im Rahmen der begleitenden Hilfe im Berufs- und Arbeitsleben, z.B. technische Hilfen am Arbeitsplatz.