Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit Bedrohte und ihre Angehörigen werden trägerunabhängig beraten und über die erforderlichen ambulanten, teilstationären, vollstationären und komplementären Hilfen informiert.
Zu den weiteren Aufgaben gehören insbesondere:
- Beratung zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
- Hilfe bei der Entscheidung für Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombinationsleistung
- Unterstützung bei der Aufteilung zwischen familiärer und professioneller Versorgung
- Aufklärung der Pflegebedürftigen über ihre Rechte und über die individuelle Gestaltung von Versorgungsverträgen
- Unterstützung bei Übergängen zwischen verschiedenen Pflegesituationen
- Entgegennahme und Meldung freier Pflegekapazitäten
- Informationen über bestehende Angebote an Pflegedienstleistungen
- Hilfestellung bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln.
Internetportal der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen für die Gesundheit pflegender Angehöriger (gesetzliche Unfallversicherung für pflegende Angehörige):
http://www.unfallkasse-nrw.de/pflegende-angehoerige
Die Pflegeberatung der Stadt Gelsenkirchen können Sie unter der Telefonnummer +49 (209) 169-0 oder
per Mail pflegeberatung@gelsenkirchen.de
erreichen.