Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen als eine Leistung der Sozialen Teilhabe im Sinne der § 113 Abs. 2 Nr. 7 i. V. m. § 83 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) soll es Menschen mit stark eingeschränkter Mobilität ermöglichen oder erleichtern, gleichberechtigt am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben.
Hierzu zählen etwa Fahrten zu Verwandten, Bekannten, Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertaufführungen, Behörden oder Behindertenorganisationen. Fahrten zu anderen Zwecken, z. B. für Arztbesuche oder für die Beförderung zum Arbeitsplatz, sind hiervon ausdrücklich nicht umfasst.
Berechtigt zur Inanspruchnahme des Fahrdienstes sind Personen, denen wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist und die weder über ein eigenes Kraftfahrzeug verfügen noch ein Kraftfahrzeug eines Familien- oder Haushaltsangehörigen tatsächlich nutzen können. Art und Schwere der Behinderung müssen dabei kausal sein für die Unzumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG“ – außergewöhnliche Gehbehinderung – ist die Unzumutbarkeit in jedem Fall bereits nachgewiesen.
Der Fahrpreis beträgt je nach Anbieter für jede Einzelfahrt zurzeit 22,00 Euro bzw. 27,00 Euro (44,00 Euro bzw. 54,00 Euro Hin- und Rückfahrt). Eine Begleitperson kann kostenlos mitfahren.
Unter bestimmten einkommens- und vermögensrechtlichen Umständen ist eine kostenlose Nutzung des Fahrdienstes möglich. Nähere Auskünfte erteilt im Einzelfall das Referat Soziales.
Sie sind im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen aG = außergewöhnliche Gehbehinderung.
Zur Prüfung der Voraussetzungen werden folgende Unterlagen benötigt:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Schwerbehindertenausweis in Kopie
- Einkommensunterlagen (Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres, ggfs. aktuelle Rentenbescheide, Lohn-/Gehaltsnachweise, Bescheide über Sozialleistungen etc.)
Weitere Unterlagen nach Rücksprache möglich.