Wenn Sie in die Stadt Gelsenkirchen ziehen oder innerhalb Gelsenkirchens umziehen oder Sie beispielsweise nach Ihrer Heirat einen neuen Namen annehmen, müssen auch die Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II korrigiert werden.
Falls Sie in die Stadt Gelsenkirchen ziehen, besteht die Möglichkeit, die auswärtigen Kennzeichen beizubehalten. Natürlich kann das Kennzeichen auch geändert werden.
Dies sollten Sie so schnell wie möglich erledigen, denn die Halterdaten in den Papieren müssen immer auf dem aktuellen Stand sein.
Seit dem 01.10.2019 ist es für Privatpersonen möglich, eine Adressänderung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.
Online-Abwicklung:
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- 12,00 Euro: Grundgebühr zzgl. ggfls. weiterer Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung.