WICHTIG: Ausfuhrkennzeichen dürfen von Montag bis Donnerstag maximal bis 11:00 Uhr und am Freitag maximal bis 09:30 Uhr gebucht werden. Aus bearbeitungstechnischen Gründen können Terminbuchungen nach den vorgegebenen Zeiten nicht mehr bearbeitet werden. Termine, die trotzdem gebucht werden, werden ohne Rückmeldung gelöscht.
Sie haben sich hier in Deutschland ein Fahrzeug gekauft und möchten es nun ins Ausland bringen.
Am sichersten geht dies mit sogenannten Ausfuhrkennzeichen (oder auch Zollkennzeichen). Diese Kennzeichen sind für die Überführung ins Ausland befristet gültig. Der Gültigkeitszeitraum ist variabel und richtet sich danach, für wie viele Tage Sie die Versicherung im Voraus bezahlt haben. Nach Ablauf der Frist ist das Fahrzeug automatisch in Deutschland abgemeldet und eine weitere Nachricht über den Verbleib also nicht mehr erforderlich.
Ab dem 01. Juli 2010 muss auch für ein Ausfuhrkennzeichen Kraftfahrzeugsteuer gezahlt werden!
Bei Beantragung muss der Halter ein SEPA-Lastschriftmandat unterschreiben, welches den Zoll berechtigt, die Steuern vom Konto einzuziehen.
Wichtig hierbei ist, dass sich die Ermächtigung auf ein Konto bezieht, von dem ein Lastschrifteinzug vorgenommen werden kann.
Diese Voraussetzung ist erfüllt bei Konten des Antragstellers oder Dritter, die bei inländischen Kreditinstituten oder bei inländischen Niederlassungen ausländischer Kreditinstitute unterhalten werden.Kann eine solche Kontoverbindung nicht vorgelegt werden, darf die Zulassungsbehörde kein Ausfuhrkennzeichen zuteilen.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland, außerhalb der EU, die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Gelsenkirchen nachzuweisen hat und zu erfassen sind. Eine Vertretung mit Vollmacht ist nicht möglich.
Ist der zukünftige Halter nicht in Deutschland gemeldet, ist die persönliche Vorsprache der Person verpflichtend!
Eine Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens kann in diesem Fall nicht über einen Bevollmächtigten erfolgen.
- Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters im Original mit Adressnachweis
- bei ausländischer Wohnanschrift des Halters ist eine aktuelle Meldebescheinigung in deutscher Sprache nötig! (maximal 4 Wochen alt)
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein (falls das Fahrzeug bereits zugelassen war)
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- ausgefüllte Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhrkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (Unterschrift des zukünftigen Halters notwendig!)
- alte Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- NEU ab 01.07.2024: Zur Identifizierung des Fahrzeuges muss es vor der Zulassung eventuell vorgeführt werden.
Ausnahme ist eine FIN-Bestätigung einer amtlich anerkannten Prüfstelle bzw. die Vorlage eines aktuellen Hauptuntersuchungsberichts, welcher nicht älter als 1 Monat ist.
Hinweis:
Bei Vorführungen von Sonderfahrzeugen wie z.B. bei Überlänge oder über einem Gesamtgewicht von 12000kg können Sie sich direkt mit dem jeweiligen Anliegen an die Teamleitung unter fahrzeugzulassungen@gelsenkirchen.de wenden.
Die Einführung der neuen FZV am 01.09.2023 bringt auch Veränderungen bei den Gebühren mit sich. Die einzelnen Amtshandlungen in den Zulassungsstellen werden bundesweit teilweise höher belegt. Diese Gebührenerhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht im Ermessen der Behörde.
Durch die Änderung des Gesetzes im März 2007 können die Gebühren für Ihre Zulassung in Einzelfällen abweichend von den hier aufgeführten Preisen sein.
- 31,40 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Umkennzeichnung und die Versicherungsgebühren, die sie in der Regel im Voraus bei Ihrer Versicherung entrichten müssen. Die Kosten erfragen Sie bitte dort.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.