Wenn Sie innerhalb Gelsenkirchens umziehen, müssen auch die Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) korrigiert werden. Dies sollten Sie so schnell wie möglich erledigen, denn die Halterdaten in den Papieren müssen immer auf dem aktuellen Stand sein.
Bereits seit einigen Jahren können diese Anschriftenänderungen bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde (Ummeldung) auch bei den BÜRGERcentern vorgenommen werden.
Fahrzeugscheine dürfen in den BÜRGERcentern nicht geändert werden, wenn das Kraftfahrzeug nicht auf eine Privatperson zugelassen ist oder eine Überschreitung des Termins zur nächsten Hauptuntersuchung vorliegt.