Fabrikneue Fahrzeuge oder Fahrzeuge die gebraucht, aber noch nie zugelassen worden sind, müssen für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden.
Mit der Kfz- Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere für das Fahrzeug sowie die dazugehörigen Kennzeichen.
Auf Wunsch können Sie ein freies Gelsenkirchener Kennzeichen Ihrer Wahl bekommen. Ob Ihr Wunsch-Kennzeichen frei ist, können Sie hier prüfen.
Import-Fahrzeug anmelden: Falls Ihr Fahrzeug aus dem Ausland ist, gelten Besonderheiten (mehr unter "Weiterführende Informationen").
Seit dem 01.10.2019 ist es möglich, eine Neuzulassung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen zu erfüllen sind.
Online-Abwicklung
Jetzt online erledigen
Das Fahrzeug, das Sie zulassen wollen, ist fabrikneu oder war noch nie zugelassen, weder in Deutschland noch anderswo. Es hat noch keine Nummernschilder.
Seit dem 01.10.2006 muss für die Zulassung eines Fahrzeugs gewährleistet sein, dass für die Fahrzeughalterin / den Fahrzeughalter keine rückständigen Gebühren oder Auslagen aus vorangegangen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.
In diesen Fällen hat die Zulasssungsbehörde die Zulassung abzulehnen, bis diese Schulden von der Halterin/dem Halter beglichen wurden.
- Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters im Original (bitte beachten Sie, dass eine Unterschrift vorhanden sein muss)
- Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten falls Sie nicht persönlich zur Zulassung vorsprechen
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Allgemeine Betriebserlaubnis
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung wird auch „COC“ genannt.
- 7 stellige elektonische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer (Unterschrift des zukünftigen Halters notwendig!)
Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Gelsenkirchen zugelasssen werden soll, benötigen Sie zusätzliches folgendes:
- Ausweis(e) der Geschäftsführung
- Gewerbe-Anmeldung
- Auszug aus dem Handelsregister (bei einer GmbH § Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt)
- Auszug aus dem Vereinsregister
Zusätzlich wird nach Einzelfall geprüft, ob Ihr Fahrzeug zur Identifikation bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden muss.
Bei Vorführungen von Sonderfahrzeugen wie z.B. bei Überlänge oder über einem Gesamtgewicht von 12000kg können Sie sich direkt mit dem jeweiligen Anliegen an die Teamleitung unter fahrzeugzulassungen@gelsenkirchen.de wenden.
Die Einführung der neuen FZV am 01.09.2023 bringt auch Veränderungen bei den Gebühren mit sich. Die einzelnen Amtshandlungen in den Zulassungsstellen werden bundesweit teilweise höher belegt. Diese Gebührenerhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht im Ermessen der Behörde.
Durch die Änderung des Gesetzes im März 2007 können die Gebühren für Ihre Zulassung in Einzelfällen abweichend von den hier aufgeführten Preisen sein.
- 30,00 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen
etc.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.