Der Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen.
Verfahrensablauf
- Melden Sie den Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) der Zulassungsbehörde
- Beim Vorliegen der Voraussetzungen unterrichtet die Zulassungsbehörde das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
- Das KBA erklärt die in Verlust oder in Diebstahl geratene Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief mit einer Vorlagefrist für ungültig (Aufbietungsverfahren).
- Die Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere und ein eventueller Halterwechsel sind erst nach Beendigung des Aufbietungsverfahrens (ca. 2-3 Wochen nach Einleitung des Verfahrens) möglich.
Bitte beachten Sie dies, insbesondere wenn Sie das Fahrzeug abmelden und/oder verkaufen möchten. Eine Abmeldung/Ummeldung ist erst mit dem Ersatzdokument möglich.
Bei Verlust: Versicherung an Eides Statt über den Verlust
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist immer eine Versicherung an Eides Statt vom letzten Gewahrsamsinhaber abzugeben.
Die erforderliche eidesstattliche Versicherung kann in der Zulassungsbehörde zur Niederschrift aufgenommen werden.
Ferner kann sie auch von einem Notar aufgenommen werden. Die Urkunde ist dann im Original vorzulegen.
Schließlich kann der Betroffene die Erklärung auch selbst schriftlich fertigen und der Zulassungsbehörde übergeben.