Falls Sie ein Nummernschild verloren haben, müssen Sie den Verlust melden und ein neues Kennzeichen beantragen. Ihr Fahrzeug bekommt dann neue Nummernschilder mit einem anderen Kennzeichen, also mit einer anderen Buchstaben-Zahlen-Kombination.
Da es durchaus möglich ist, dass Ihre Kennzeichen von jemandem aufgefunden werden und ein eventueller Missbrauch durch dritte Personen leider nicht ausgeschlossen werden kann, wird Ihr bisheriges Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben. Das bedeutet allerdings, dass Sie die alte Nummer nicht mehr verwenden können.
Über den Verlust der Kennzeichenschilder müssen Sie als Halter persönlich eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Dies können Sie bei einem Notar erledigen oder ganz einfach bei Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle.
- Personalausweis oder Reisepass Halters im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- ggf. das zweite Kennzeichen, falls nur eins verloren wurd
Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Gelsenkirchen zugelasssen ist, benötigen Sie zusätzliches folgendes:
- Ausweis(e) der Geschäftsführung
- Gewerbe-Anmeldung
- Auszug aus dem Handelsregister (bei einer GmbH § Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt)
- Auszug aus dem Vereinsregister
Die Einführung der neuen FZV am 01.09.2023 bringt auch Veränderungen bei den Gebühren mit sich. Die einzelnen Amtshandlungen in den Zulassungsstellen werden bundesweit teilweise höher belegt. Diese Gebührenerhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht im Ermessen der Behörde.
Durch die Änderung des Gesetzes im März 2007 können die Gebühren für Ihre Zulassung in Einzelfällen abweichend von den hier aufgeführten Preisen sein.
- 30,00 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Umkennzeichnung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
- 30,70 Euro für die Abgabe der Eidestattlichen Verswicherung
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.