Die Aufgaben der Heimaufsicht der Stadt Gelsenkirchen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) und der dazu ergangenen Verordnung (WTG DVO).
Die Heimaufsicht hat den Auftrag, die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung nutzen, vor Beeinträchtigungen zu schützen, die Rahmenbedingungen für Betreuungs- und Pflegekräfte positiv zu gestalten und die Einhaltung der den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern obliegenden Pflichten zu sichern.
Hierzu werden durch die Heimaufsicht regelmäßig unangemeldete Prüfungen in den verschiedenen Einrichtungen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen durchgeführt. Die Einrichtungsträger werden hierbei über festgestellte Mängel informiert und hinsichtlich der Mängelbeseitigung beraten. Bei massiven Mängeln obliegt es der Heimaufsicht, diese durch ordnungsbehördliche Maßnahmen zu beseitigen.
Bewohner, Betreuer und Angehörige von Bewohnern, sowie Mitarbeiter von Betreuungseinrichtungen im Sinne des WTG können sich an die Heimaufsicht wenden, wenn der Verdacht besteht, dass Bewohner in ihren Rechten beeinträchtigt sind. Die Heimaufsicht wird jedem Hinweis mit denen ihr zur Verfügung und für die Überprüfung zweckmäßig erachteten Mitteln nachgehen.
Zu jeder durchgeführten Regelprüfung wird von der Heimaufsicht ein Ergebnisbericht und ein Prüfbericht angefertigt. Beide Berichte umfassen die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung.
Der Ergebnisbericht wird auf dieser Internetseite veröffentlicht (gem. § 4 Abs. 1 WTG DVO), der Prüfbericht kann bei den Einrichtungen selbst eingesehen werden.