Die Kindertagespflege ist für viele Familien ein attraktives Angebot für die familiennahe Betreuung ihrer Kinder unter drei Jahren. Auch ältere Kinder können von der Kindertagespflege profitieren, zum Beispiel im Anschluss an den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder der Offenen Ganztagsschule.
Die Eltern werden – genau wie bei der Wahl einer Kindertagesstätte – durch einkommensabhängige Beiträge an den entstehenden Kosten beteiligt. Im Gegenzug ist das örtliche Jugendamt für die Qualität und Verlässlichkeit der Kindertagespflege verantwortlich (diese gesetzliche Regelung ist seit dem 01.01.2005 in Kraft).
Von der gesetzlichen Regelung profitieren sowohl die Eltern als auch die Kindertagespflegepersonen. Neben der Kontinuität kann stets gewährleistet werden, dass die Prinzipien der Erziehung in der Familie des Kindes und bei der Kindertagespflegeperson übereinstimmen. Die Kindertagespflegepersonen sind geschult; sie ergänzen und unterstützen die familiären Erziehungs- und Förderleistungen.
Vor Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlagen 2005 wurde das Betreuungsverhältnis zwischen der Kindertagespflegeperson und den Eltern geregelt, das heißt, sämtliche Absprachen, beispielsweise über die entsprechende Bezahlung oder die Vertretungsregelung für Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson wurden ausschließlich zwischen den beiden Vertragsparteien getroffen – für beide Seiten war dies ein unsicherer Zustand.