Die vollstationäre Pflege dient der Versorgung älterer Menschen oder Pflegebedürftiger. Sie wird nötig, wenn die häusliche und teilstationäre Versorgung nicht mehr ausreichend ist oder wegen der Besonderheit des Einzelfalles nicht in Betracht kommt.
Zur vollstationären Pflege gehören die Unterkunft, Verpflegung sowie Betreuung und Pflege der Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen und/oder psychischen Konstitution ohne diese „Rundumversorgung“ nicht mehr auskommen können. Die im Pflegeheim entstehenden Kosten werden unterteilt in Kosten für Unterbringung und Verpflegung, Betreuung und Pflege sowie Investitionskosten.
Ist eine stationäre Pflege erforderlich, übernimmt die Pflegeversicherung in Teilen die pflegebedingten Aufwendungen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen die Versicherten selbst tragen. Investitionskosten sind die Kosten der Pflegeeinrichtungen, um Gebäude zu bauen oder zu erwerben sowie Inventar anzuschaffen bzw. es instand zu halten.
Wer nicht in der Lage ist, die ungedeckten Kosten selbst zu finanzieren, hat einen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe. In diesem Fall prüft das Referat Soziales der Stadt Gelsenkirchen, ob sich unterhaltspflichtige Personen (Kinder) an den Kosten der Sozialhilfe beteiligen können. Kinder werden aber nur dann zu den Heimkosten herangezogen, wenn sie auch tatsächlich finanziell hierzu in der Lage sind.
Für die Investitionskosten kann vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen Pflegewohngeld gewährt werden. In der Regel beantragen die Einrichtungen das Pflegewohngeld. Die Höhe des Pflegewohngelds ist vom Einkommen und dem Vermögen der Bewohnerin/des Bewohners abhängig.
Es wird gezahlt, wenn das Einkommen und das Vermögen der Heimbewohnerin/des Heimbewohners und seines nicht getrennt lebenden Ehegatten zur Finanzierung der Investitionskosten nicht ausreichen. Bei der Anrechnung des Vermögens wird ein Freibetrag von 10.000 EUR eingeräumt.
Im Stadtgebiet Gelsenkirchen befinden sich folgende Senioren- und Pflegeheime mit insgesamt 2526 Plätzen; das Senioren- und Pflegeheim an der Fürstinnenstraße ausschließlich für demenziell erkrankte Menschen. Fast alle Einrichtungen bieten auch Kurzzeitpflegeplätze an.