Bei Aufnahme bzw. Aufenthalt in einem Senioren- und Pflegeheim oder in einer Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung können die für den Aufenthalt berechneten Entgelte aus dem vorhandenen bzw. anrechenbaren Einkommen und Vermögen des Bewohners bzw. Nutzers und anderen vorrangigen Sozialleistungen nicht immer gedeckt werden.
Konkret erfolgt auf Antrag die Prüfung von Ansprüchen auf:
- Gewährung von Pflegewohngeld für Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen und anderen Heimen für Volljährige,
- Gewährung von Förderzuschüssen für Bewohner bzw. Nutzer von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
jeweils nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) zur Deckung von Investitionskosten.
- Gewährung von Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) Zwölftes Buch (XII)
zur Deckung der Entgelte für Pflege, Ausbildungsumlage, Unterkunft und Verpflegung.
Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren, zu den Leistungsvoraussetzungen sowie alle wesentlichen Antragsunterlagen stehen für Sie unter Mehr Informationen zum Download bereit. Dort finden Sie auch eine Verknüpfung zu allen relevanten Ansprechpartnern und Kontakten beim Referat Soziales.
Über grundsätzliche Finanzierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einem temporären oder dauerhaften Aufenthalt in einem Senioren- und Pflegeheim oder in einer Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung erhalten Sie auch Auskunft bei Ihrer Pflegekasse sowie den Pflegeberatungsstellen.
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen im Einzelfall auch das Referat Soziales.