Das Jugendschutzgesetz soll Minderjährige vor Situationen schützen, in denen ein Gefährdungspotential besteht, welches von den Kindern und Jugendlichen selber aber nicht oder nicht richtig eingeschätzt bzw. erkannt wird/werden kann.
Das Jugendschutzgesetz legt zum Beilspiel fest, ab welchem Alter Kinder/Jugendliche welche Filme oder PC-Spiele sehen bzw. spielen können, wie lange Kinder und Jugendliche sich in Kneipen oder in Discotheken aufhalten dürfen und ab wann Alkoholkonsum und Rauchen erlaubt ist.
Entsprechend werden Kontrollen in Gaststätten, Diskotheken, Kiosken, Lebensmittelgeschäften mit Alkohol- und Tabakverkauf aber auch auf öffentlichen Flächen z.B. Spielplätzen und jugendgefährdenden Orten durchgeführt.
Bestraft werden bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz immer nur die verantwortlichen Erwachsenen, die eine Gefährdung zugelassen oder gefördert haben. Sie haben für den Jugendschutz zu sorgen und werden bei Verstößen zur Verantwortung gezogen; beispielsweise ein Gastwirt, der verbotene alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche verkauft hat. Werden bei Gewerbetreibenden oder Erwachsenen Verstöße gegen die gesetzliche Bestimmungen festgestellt, kann die Stadt ein sogenanntes Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Der von der Polizei oder dem Kommunalen Ordnungsdienst gegenüber Jugendlichen im Einzelfall manchmal ausgesprochene "Platzverweis" ist deshalb nicht als Strafe zu verstehen.
Für die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sollen sich alle Erwachsenen im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes verantwortlich fühlen.