Als Konsequenz vieler positiver Erfahrungen gewinnt auch die behutsame Einbeziehung der leiblichen Eltern von Adoptivkindern zunehmend an Bedeutung. Natürlich muss jeweils individuell über den Sinn und den Grad der Öffnung in dieser Richtung entschieden werden.
Grundsätzlich gilt es, alle Formen des Versteckspiels und der Geheimniskrämerei aus dem Umkreis des Themas "Adoption" konsequent zu verbannen. Wenn das Kind von Beginn an mit dem Wissen um seine Herkunft aufwächst, ist es möglich, unnötige Ängste und Spannungen im Zusammenhang mit diesem Thema zu vermeiden. Die Entscheidung darüber, wann das Adoptivkind von seiner Adoption erfährt, liegt bei den sorgeberechtigten Adoptiveltern. Das Kind sollte seinem Entwicklungsstand entsprechend so früh wie möglich darüber aufgeklärt werden, dass die Adoptiveltern nicht die leiblichen Eltern sind. Ein rechtzeitig aufgeklärtes Adoptivkind wird erfahrungsgemäß seine Bindung zu den Adoptiveltern noch vertiefen. Es sollte vermieden werden, dass das Kind durch Außenstehende zum Teil in ungeschickter und liebloser Weise von seiner Adoption erfährt.
Das Kind hat die Möglichkeit, vom 16. Lebensjahr an Einblick in das Personenstandsregister zu nehmen, aus dem die Tatsache der Adoption und seine leibliche Abstammung hervorgehen. Adoptierte haben vom 16. Lebensjahr an auch die Möglichkeit in der Adoptionsvermittlungsstelle Informationen über Ihre Adoption und ggf. Akteneisicht zu erhalten. Spätestens bei Eheschließung eines Adoptierten wird die Tatsache der Adoption aus dem Ehefähigkeitszeugnis erkennbar. Selbstverständlich bleibt auch die Inkognitoadoption weiterhin möglich und ist in bestimmten Fällen schon zum Schutz des Kindes geboten.