Der eigentliche Vermittlungsprozess beginnt, sobald die Sozialarbeiterin bzw. der Sozialarbeiter für ein Kind die "passenden" Eltern gefunden hat. Das Kindeswohl ist hierfür oberster Grundsatz. Am Anfang einer Vermittlung steht zunächst immer ein ausführliches Informationsgespräch. Die zukünftigen Adoptiveltern bekommen umfassende Informationen über "ihr" Kind, über seinen Lebensweg und seine Herkunft. Rechtliche Aspekte werden erörtert.
Bei einer Vermittlung eines Säuglings aus der Entbindungsklinik innerhalb der Achtwochenfrist ist zu berücksichtigen, dass die Mutter bzw. die Eltern frühestens acht Wochen nach der Geburt eine rechtsverbindliche Freigabe zur Adoption abgeben können. In dieser Zeit hat die Mutter bzw. haben die Eltern die Möglichkeit, ihre Absicht zu überdenken. In der Vergangenheit wurde in Einzelfällen auch nach Ablauf der Achtwochenfrist die Abgabe der notariellen Einwilligungserklärung durch die Eltern bzw. die Mutter verzögert. Die Gründe hierfür waren vielfältiger Art.
Wenn Sie sich für die Aufnahme eines älteren Kindes entschieden haben, erfolgt nach den schon erwähnten Informationsgesprächen eine behutsame Kontaktanbahnung zwischen Ihnen und dem Kind, mit dem Ziel, die Aufnahme des Kindes in Ihren Haushalt vorzubereiten. Der Zeitraum des Kennenlernens und der Zusammenführung bis zum Tag des Einzugs orientiert sich an den Bedürfnissen des Kindes. Eltern und Kind sollen sich vor der Aufnahme in die Familie sicher sein, dass sie sich mögen und auf Dauer zusammen leben wollen und können.
Im Regelfall durchläuft das Verfahren folgende Phasen:
- Adoptionspflegezeit (mindestens ein Jahr)
- Notarielle Einwilligungserklärungen der Mutter, des Vaters, des Kindes bzw. der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters
- Notarieller Annahmevertrag der Adoptiveltern
- fachliche Äußerung des Jugendamtes
- Adoptionsbeschluss durch das Vormundschaftsgericht