Wenn Sie sich um die Aufnahme eines Adoptivkindes bewerben möchten, wenden Sie sich an das Referat Kinder, Jugend und Familien der Stadt Gelsenkirchen. Sie erhalten erste Informationen. In einem Bewerberseminar haben Sie die Möglichkeit, sich über alle wichtigen Aspekte einer Adoption zu informieren und werden auf Ihre neue Aufgabe als Adoptiveltern vorbereitet. Anschließend erhalten Sie einen Bewerberbogen, den Sie zuhause ausfüllen und mit einem Lebensbericht zurücksenden. Ein Gesundheitsattest und ein polizeiliches Führungszeugnis müssen eingereicht werden. In ausführlichen Gesprächen möchte die Sozialarbeiterin bzw. der Sozialarbeiter Sie und Ihre Familie kennenlernen. Gemeinsam wird überlegt, was für ein Kind am besten in Ihre Familie passt.
Adoptiveltern sollten sich von Anfang an für ihre bewusste Entscheidung zu dieser besonderen Form der Elternschaft viel Zeit nehmen. Die wichtigste Voraussetzung für die Aufnahme eines Adoptivkindes ist die Bereitschaft der Adoptiveltern, sich flexibel auf die Bedürfnisse des Kindes einzustellen und das Kind mit seiner Herkunft bedingungslos anzunehmen. Hierbei ist ein großes Maß an Offenheit und Einfühlungsvermögen gefordert. Dies gilt auch nicht zuletzt für das Jugendamt als Vermittlungsstelle.
Der intensive, vertrauensvolle Austausch mit den Adoptiveltern reicht vom ersten Informationsgespräch bis weit über die Vermittlung des Kindes hinaus. Offenheit der Eltern in Bezug auf die Motive und Hintergründe ihrer Bewerbung gehören hierzu genauso wie die umfassende Information und Beratung durch unsere erfahrenen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter.
Wer kann adoptieren? - Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur allein adoptieren. Ehepaare können nur gemeinsam adoptieren. Ehepaare oder Partner in verfestigter Lebensgemeinschaft können ein Kind eines Partners bzw. Partnerin annehmen (Stiefkindadoption). Das gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtliche Paare.
Weitere Voraussetzungen für die Aufnahme eines Adoptivkindes sind:
- Geduld, Durchhaltevermögen und Sensibilität im Umgang mit Kindern
- Verständnis für die Lebensbedingungen sozial benachteiligter Menschen
- eine ausreichend große Familienwohnung
- eine abgesicherte wirtschaftliche Situation
- Als Adoptiveltern kommen Grundsätzlich sowohl alleinstehende Personen alsauch
- ein Teil des Ehepaares muss mindestens 25 Jahre, und der Partner bzw. die Partnerin mindestens 21 Jahre alt sein
- der Altersunterschied zwischen Kind und Adoptiveltern sollte dem durchschnittlichen Altersunterschied zwischen Kindern und ihren leiblichen Eltern entsprechen