Fragen des Unterhalts stellen für Alleinerziehende häufig ein besonders kritisches Thema dar. Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich sehr umfangreich und kompliziert.
Die Stadt Gelsenkirchen unterstützt Alleinerziehende bei der Wahrnehmung ihrer Interessen.
In entsprechenden Fällen können die Sorgeberechtigten eine "Beistandschaft" einrichten lassen. Wir stehen dem alleinerziehenden Elternteil bei, wenn es darum geht, den Kindern zustehenden Unterhalt einzuziehen.
Über die Höhe der zu leistenden Zahlungen gibt die "Düsseldorfer Tabelle" Auskunft; die Rechtsprechung zu diesem Thema ist zusammengestellt in den "Hammer Leitlinien".
Bei entsprechenden Voraussetzungen können, um keine Härten entstehen zu lassen, Unterhaltsvorschussleistungen gezahlt werden.