Verzichten Sie in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr auf alle Betätigungen, durch die die Nachtruhe Ihrer Nachbarn gestört werden kann. Musikinstrumente, Stereoanlagen u. ä. dürfen auch tagsüber nur so laut betrieben werden, dass niemand erheblich belästigt wird. Achten Sie daher auch bei Ihrer privaten Feier (Geburtstag, Polterabend, u. ä.) darauf, dass Ihre Nachbarn nicht durch den von einer solchen Feier ausgehenden Lärm beeinträchtigt werden. Hier ist sicher ein Gespräch im Vorfeld hilfreich. Schwierigkeiten lassen sich häufig auch vermeiden, wenn Nachbarn über Veranstaltungen oder Feiern vorab informiert werden. Eine Beschallungserlaubnis wird für ausschließlich private Veranstaltungen nicht erteilt.
Aber Vorsicht:
Die Ankündigung Ihrer Feier allein rechtfertigt keine Ruhestörung. Ihre Nachbarn haben trotzdem immer das Recht, auf Einhaltung der Nachtruhe zu bestehen.
Falls außerhalb der normalen Dienstzeiten ein sofortiges Eingreifen erforderlich ist, wenden Sie sich bitte an die Polizei.
So mancher Nachbarschaftsstreit endet leider auch vor Gericht. Nicht immer ist der Gang vor Gericht unvermeidlich. Häufig können Streitigkeiten aber auch durch eine außergerichtliche Einigung einvernehmlich gelöst werden. Anerkannte Gütestellen (z. B. Schiedsmänner und -frauen) helfen Ihnen gerne.