Sofern Sie im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Freien oder im Zelt beabsichtigen, Geräte, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen (Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte, Lautsprecher, Megaphone etc.) einzusetzen, benötigen Sie gegebenenfalls eine Beschallungserlaubnis.
Für private Feiern wird keine Beschallungserlaubnis erteilt.
Ihren Beschallungsantrag sollten Sie mindestens 4 Wochen vor Beginn Ihrer Veranstaltung einreichen.
Ggf. ist eine Bühnenskizze mit eingezeichneter Beschallungsrichtung erforderlich.
Ihre Veranstaltung muss öffentlich sein.
Schriftlicher Antrag.
Verwenden Sie bitte den Download "Beschallungsantrag".
25,00 Euro bis 1.000,00 Euro