Einzelne Fragen zu einem Bauvorhaben (etwa zur Baukörperstellung und -größe oder zur Nutzungsart) kann man durch die Beantragung eines Vorbescheides klären lassen. Der Antrag auf Vorbescheid muß im Allgemeinen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gestellt werden.
Für Rückfragen im Vorfeld des Antrages ist es möglich, einen Beratungstermin in der Bauberatung zu vereinbaren.
Bauberatung
Hinweis:
Die Beratungen für Gewerbeflächen und wiederkehrend zu prüfende Sonderbauten werden in den gesonderten Teams durchgeführt.
Für die Erteilung eines Vorbescheides ist ein schriftlicher Antrag mit Bauvorlagen erforderlich.
Vorbescheide sind gebührenpflichtig (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)).