Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis/ Baulastenauskünfte werden erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Der Antrag kann dabei grundsätzlich formlos gestellt werden.
Idealerweise nutzen Sie die Möglichkeit, per E-Mail mit dem Referat Bauordnung und Bauverwaltung in Kontakt zu treten und senden Ihre Anfrage an baulastenauskunft@gelsenkirchen.de . Ein entsprechendes Antragsformular steht hierfür zum Download bereit.
Die Zusendung der Unterlagen erfolgt in der Regel binnen weniger Werktage per E-Mail. Für den Fall, dass Sie eine postalische Zusendung wünschen, vermerken Sie dies bitte entsprechend auf Ihrem Antrag.
Erforderlich sind insbesondere genaue Angaben über die Lage des Grundstücks (Straße, Hausnummer), Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Flurstück) und die aktuelle Anschrift sowie die Telefonnummer der Antragstellenden.
Sollten Sie nicht das Eigentum am angefragten Grundstück besitzen, so ist das berechtigte Interesse an der Erteilung der Auskunft von Ihnen darzulegen. Das vorgenannte Antragsformular enthält auf der Rückseite aber auch die Möglichkeit zur Erteilung einer Vollmacht durch die Eigentümer.
Die schriftliche Baulastenauskunft ist gebührenpflichtig (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)).