Im kommunalen Wohnungsaushang haben Sie die Möglichkeit, entsprechend Ihren Vorgaben nach freien bzw. bald frei werdenden Wohnungen zu suchen, die von den Eigentümern/Verwaltern gemeldet worden sind.
Beachten Sie bitte, dass für alle Angaben, besonders zur Miete und zur Verfügbarkeit, keine Gewähr übernommen werden kann. Ein Rechtsanspruch gleich welcher Art kann aus dem kommunalen Wohnungsaushang nicht abgeleitet werden.
Für die hier aufgeführten Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.