Wohnungssuchende benötigen zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Im Nachfolgenden haben Sie die Möglichkeit einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen.
Wenn Sie und alle im Haushalt lebenden Personen nicht in Gelsenkirchen gemeldet sind:
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder einen Reisepass/Aufenthaltstitel
- Falls vorhanden Nachweise zur Schwerbehinderung und/oder Pflegebedürftigkeit
Kopie (Vorder- und Rückseite)des Schwerbehindertenausweises
Bescheid über den Pflegegrad und aktuellen Kontoauszug
Der Wohnberechtigungsschein kann als
- allgemeiner WBS
erteilt werden, wenn Sie noch keine Bestimmte Wohnung in Aussicht haben (der WBS berechtigt ein Jahr zum Bezug einer entsprechenden Wohnung in Nordrhein-Westfalen)
oder als
- gezielter WBS
erteilt werden, wenn das Einverständnis des Eigentümers oder Verwalters schriftlich für diese Wohnung vorliegt. Der erteilte WBS gilt nur für die benannte Wohnung, mit dem Vorteil, dass evtl. Ausnahmegründe zu Gunsten des Antragstellers geprüft werden können.
Wohnberechtigungsschein Online
Sie können den Antrag auf die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins auch über unser Serviceportal vornehmen. Um das Serviceportal nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst einmalig unter der BundID registrieren. Den Link finden Sie auch im Serviceportal.
Es besteht hierbei die Möglichkeit, erforderliche Nachweise oder Unterlagen hochzuladen.
Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist die Einhaltung
- der jeweiligen Einkommensgrenze
- der Wohnungsgröße (z. B. 1 Person 50 qm Wohnfläche)
In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit, einen gezielten Ausnahme-WBS zu prüfen, sofern die Voraussetzungen für die Erteilung eines WBS wegen der Wohnungsgröße nicht erfüllt werden.
10,00 € - 20,00 €
Sie erhalten eine Gebührenrechnung und überweisen die Gebühr nach Erhalt des WBS.