Wenn Sie eine neue Mietwohnung suchen, bieten wir im Rahmen des kommunalen Wohnungsaushanges die Möglichkeit, die Angebote in Ruhe von Ihrem PC aus zu durchstöbern.
Da es sich um Wohnungen handelt, die ausschließlich mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, benötigen Sie zum Bezug einer dieser Wohnungen einen Wohnberechtigungsschein.
Für den Fall, dass ein Wohnberechtigungsschein nicht erteilt werden kann, kann der Vermieter in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag eine Freistellung von der Belegungsbindung erhalten.