Der Boden ist aufgrund seiner vielfältigen Funktionen für den Menschen, die Tiere und die Pflanzen lebensnotwendig. Dabei ist er jedoch durch unterschiedliche Faktoren eine bedrohte und nicht erneuerbare Ressource. Bereits im Jahr 1972 wurde in der Europäischen Bodencharta festgehalten, dass "der Boden eines der kostbarsten Güter der Menschheit ist."
Ziel des vorsorgenden Bodenschutzes ist es, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern. Dabei steht im Vordergrund, schädliche Bodenveränderungen bereits im Vorhinein abzuwehren und Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen bei Einwirkungen auf den Boden zu verringern oder ganz zu vermeiden.
Gerade in einer Stadt wie Gelsenkirchen mit einer hohen Bevölkerungs- und Bebauungsdichte kommt dem Schutz der vorhandenen Freiflächen eine besondere Bedeutung zu. Im Vordergrund steht dabei, die Neuinanspruchnahme von Freiflächen auf ein absolutes Mindestmaß zu begrenzen. Dies kann vor allem dadurch erreicht werden, dass die vielen ehemaligen Gewerbeflächen wiederaufbereitet und anschließend einem neuen Nutzungszweck zugeführt werden. Man spricht hier vom so genannten Brachflächenrecycling. In Gelsenkirchen sind in der Vergangenheit bereits viele derartige Projekte realisiert worden.
Aktuell wird z.B. auf der lange Zeit brach liegenden Fläche der ehemaligen Kokerei Hassel ein Stadtteilpark errichtet.
Trotz der langen Industriegeschichte existieren in Gelsenkirchen viele naturnahe Flächen mit schutzwürdigen Böden. Diese umfassen ca. 15% des Stadtgebietes und sollen vor einer Inanspruchnahme als Gewerbe- oder Baugebiet geschützt werden, da sie die natürlichen Bodenfunktionen im besonderen Maße erfüllen. Darüber hinaus fungieren einige Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (z.B. der Plaggenesch).
Die Belange des vorsorgenden Bodenschutzes werden in Planungs- und Genehmigungsverfahren wie z.B. bei Bebauungsplänen umgesetzt. So kann beispielsweise bei der geplanten Errichtung eines Wohngebietes festgelegt werden, dass bestimmte Bereiche nicht versiegelt werden dürfen.
Bei konkreten Bauanträgen werden Hinweise und Auflagen zum Schutz des Bodens formuliert und deren Einhaltung anschließend kontrolliert.