Die Stadt Gelsenkirchen gewährt einen Zuschuss für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen und die Installation von Stecker-Solargeräten bzw. Balkon-Solarmodulen. Die Förderhöhe richtet sich nach der installierten Leistung der Anlage und beträgt maximal 4.000 Euro bzw. 8.000 Euro bei Gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung oder Mieterstrom gemäß § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die der Förderung zugrundeliegende Förderrichtlinie tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Unternehmen, Gesellschaften, Gemeinschaften und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, Stiftungen und Vereine, die beabsichtigen eine Photovoltaik-Anlage an bzw. auf einem Gebäude im Stadtgebiet von Gelsenkirchen zu installieren, zu nutzen und/oder zu pachten.
Die Anträge auf Förderung müssen nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme der Anlage gestellt beziehungsweise eingereicht werden. Die Förderung von Anlagen, welche vor dem 01.01.2024 beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet wurden, ist ausgeschlossen.
Hinweise und Details zu Antragstellung und zu erbringenden Nachweisen finden sich in der Förderrichtlinie unten auf dieser Seite.