Einerseits ist das Abbrennen von Oster- und Martinsfeuer eine schöne Tradition. Andererseits haben Messergebnisse zur Feinstaubbelastung in Städten wie zum Beispiel Zwickau und Chemnitz schon vor Jahren den negativen Einfluss von Brauchtumsfeuern auf die Feinstaubkonzentration belegt. Zur Reduzierung der Feinstaubbelastung wird das Abbrennen von Feuern, die auf Brauchtum beruhen, z. B. Osterfeuer und Martinsfeuer, seit 2008 im Stadtgebiet Gelsenkirchen gemäß Ordnungsbehördlicher Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen (OBVO GE, § 15 Abs. 2) so geregelt, dass auf der einen Seite die Anzahl der Feuer deutlich gesenkt werden kann und auf der anderen Seite die Pflege des Brauchtums weiterhin erhalten bleibt.