Das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung müssen Sie anzeigen.
- Osterfeuer dürfen Sie einmal in der Zeit von einer Woche vor Gründonnerstag bis eine Woche nach Ostermontag in der Zeit von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr abbrennen.
- Martinsfeuer dürfen Sie einmal im Zeitraum vom 03. November bis 15. November in der Zeit von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr abbrennen.
Private Brauchtumsfeuer sind nicht gestattet.
Private Brauchtumsfeuer sind verboten. Als Veranstalter müssen Sie Vertreter
- einer Kirchengemeinde
- einer anderen öffentlichen Einrichtung
- eines Vereins oder Verbandes sein.
Ihre Anzeige sollten Sie mindestens 2 Wochen vor Beginn Ihrer Veranstaltung einreichen.
Schriftliche Anzeige.
Verwenden Sie bitte den Download "Brauchtumsfeueranzeige".