Der amtsärztliche Dienst des Referats Gesundheit der Stadt Gelsenkirchen stellt amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus und erstattet Gutachten, soweit dies durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben ist.
Er ist gutachterlich vorwiegend nach den Bestimmungen des Beamtenrechts tätig. Auftraggeber sind Behörden und Gerichte.
Der Kinder- und Jugendzahnmedizinische Dienst führt die vorsorglichen zahnärztlichen Untersuchungen in Schulen und Kindergärten sowie Beratungen von Eltern, Kindern und Jugendlichen in Kindergärten und Schulen zu den Themen Zahngesundheit ab Geburt, Ernährung, Praxisbesuch und „Angst vor dem Zahnarzt“ durch.