Der amtsärztliche Dienst erstellt Bescheinigungen, Stellungnahmen und Gutachten aufgrund bundes oder landesrechtlicher Vorschriften. Auftraggeber sind Behörden von Bund, Länder und Gemeinden, Gerichte und andere öffentlich-rechtliche Institutionen.
Im Falle folgender Anlässe können Sie sich an uns zu einer Terminvergabe einer amtsärztlichen Untersuchung wenden:
- Stellungnahme zur Einstellung in den öffentlichen Dienst und zur Verbeamtung
- Beurteilung der Beihilfefähigkeit einer Kur- oder Rehamaßnahme
- Stellungnahme zur Prüfungsfähigkeit im Rahmen einer Staatsprüfung
Zu anderen Anlässen öffentlicher Auftraggeber erhalten wir von dort schriftliche Untersuchungsaufträge.
In diesen Fällen kontaktieren wir Sie postalisch mit einem Einladungsschreiben, wenn eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich ist.
- ihr Wohnort ist Gelsenkirchen
- zur Terminierung muss das Auftragsschreiben hier per Mail, Post oder Fax vorliegen (außer Prüfungsfähigkeit).
Wenn Sie sich zum Beispiel per Mail an uns wenden, übermitteln Sie uns:
- Name und Anschrift
- Geburtsdatum
- Einstellungsdatum
- Schreiben des Auftraggebers (PDF)
- Ihre Telefonnummer zwecks Rückfragen/ Terminbestätigung
Stellungnahmen zur Prüfungsfähigkeit werden durchgeführt, wenn das amtsärztliche Zeugnis im Krankheitsfall rechtsverbindlich vorgeschrieben ist und sich ihr erster oder zweiter Wohnsitz in Gelsenkirchen befindet.
Als rechtsverbindlich gelten:
- die Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker
- §§ 20 und 53 des Juristenausbildungsgesetzes NRW – JAG NRW
- § 7 des Lehrerausbildungsgesetzes – LABG
i.V.m. § 35 der Ordnung f.d. Vorbereitungsdienst u.d. Staatsprüfung an Schulen - OVP
- § 30 der VO zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater (u.a.) – DVStB
- § 7 Abs. 2 Satz 4 der PrüfungsVO f.d. mittl. nichttechn. Zolldienst - MntZollDvDv
- § 20 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV)
Schulordnungen oder privatrechtliche Einigungen mit der Ausbildungsstelle haben keine Rechtsverbindlichkeit.
Amtsärztliche Stellungnahmen zur Prüfungsfähigkeit können nicht nach dem Prüfungstermin ausgestellt werden.
Zum Untersuchungstermin bringen Sie bitte mit:
- einen gültigen Personalausweis/Pass
- verfügbare medizinische Informationen wie Behandlungsberichte etc.
Bei Stellungnahmen zur Prüfungsfähigkeit bringen Sie bitte mit:
- einen gültigen Personalausweis/Pass
- Das Attest eines behandelnden Arztes über die aktuell vorliegende Erkrankung mit Nennung der Diagnose und Dauer der Prüfungsunfähigkeit.
Die Gebühr richtet sich nach der Art der Untersuchung. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Terminvergabe.