Hilfen nach Teil II Sozialgesetzbuch (SGB) IX
- Schwerbehindertenrecht -
Antragsentscheidung über das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung und weiterer gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen sowie die in diesem Sachzusammenhang notwendigen Beratungen.
Schwerbehindertenausweise
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