Das Referat Bauordnung öffnet ausschließlich im Rahmen von Terminvereinbarungen. Sie können einen Termin entweder telefonisch oder per E-Mail vereinbaren
Die Untere Denkmalbehörde ist zuständig für Denkmalschutz und Denkmalpflege. Dabei geht es um Tätigkeiten, die auf die Sicherung und Erhaltung von Denkmälern gerichtet sind. Sie sind geregelt im nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) vom 13. April 2022.
Da auch während der allgemeinen Sprechzeiten häufig Außendiensttätigkeiten durch die Mitarbeiter der Unteren Denkmalbehörde wahrgenommen werden müssen, empfehlen wir generell eine telefonische Terminabstimmung.