Wenn Jugendliche (14 bis 17 Jahre) oder Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) Straftaten begehen und es zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, Anklageerhebungen und Jugendgerichtsverfahren kommt, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Jugendstrafjustiz und Jugendhilfe vorgeschrieben.
Aufgaben der Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe berät und begleitet Jugendliche und Heranwachsende während des gesamten Strafverfahrens.
Sie hat die Aufgabe, die Staatsanwaltschaft und das Gericht über die Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt des jungen Menschen zu informieren und einen Vorschlag zum Strafmaß aus erzieherischer Sicht abzugeben. Die Jugendgerichtshilfe organisiert und bietet erzieherische Angebote, wie
- Einrichtungen für die Ableistung von Arbeitsleistungen
- Betreuungshelferinnen und -helfer
- Soziale Trainingskurse und Arbeitsprojekte
- Maßnahmen der Schadenswiedergutmachung
Mit diesen Angeboten trägt die Jugendhilfe auch dazu bei, dass die Jugendstaatsanwaltschaft das Strafverfahren für Jugendliche einstellen kann – ohne dass es zu einer offiziellen Hauptverhandlung kommen muss. Die juristische Bezeichnung hierfür lautet Diversion.