Die Jugendgerichtshilfe (JGH) betreut junge Menschen, die sich wegen einer Straftat zu verantworten haben. Um strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden, muß der Täter zur Tatzeit 14 Jahre alt sein. Wer zur Tatzeit älter als 20 Jahre ist, wird nicht mehr durch die JGH betreut. Die Mitarbeiter der JGH führen im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung Gespräche mit den Jugendlichen und ihren gesetzlichen Vertretern. Sie dienen der Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Jugendlichen. Aufgrund dessen unterbreitet die JGH dem Gericht und der Staatsanwaltschaft einen Vorschlag zu einer zu ergreifenden Maßnahme. Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe nehmen an der Gerichtsverhandlung teil.