- Stationäre Hilfe zur Pflege gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)
- Pflegewohngeld gemäß Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)
- Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Blindenhilfe in Einrichtungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)
- Förderzuschuss für Kurzzeit- und teilstationäre Einrichtungen gemäß Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)
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Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Vereinbarung möglich ist.
Beachten Sie bitte auch, dass für den Bereich Sozialhilfe, Pflegewohngeld in Einrichtungen nachfolgende telefonische Servicezeiten gelten:
- Dienstag 08.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
- Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr