Zuständigkeiten und Aufgaben:
Kooperation Jugendhilfe und Schule
Kooperationsprozesse mit Schulen und Schulaufsichtsbehörden, themenbezogene Fachgruppen (Schulabsentismus), sozialpädagogische Grundsatzangelegenheitenan der Schnittstelle Jugendhilfe-Schule, Entwicklung von Konzepten,Zusammenarbeit mit Stiftungen
Kommunale Koordinierung:
- Familienzentren in Grundschulen (FamzGru)
- Netzwerk Gelsenkirchen "Soziale Arbeit an Schulen"
- Modellvorhaben der RAG-Stiftung "ZUSi geht in die Grundschule"
Sozialdienst Schule (SDS) / Soziale Arbeit an Schulen
- Sozialpädagogische Betreuung, Begleitung u. Beratung von Schülerinnen und Schülern der
Jahrgänge 1 bis 10 (und deren Eltern) im Rahmen der Einzelfallhilfe
- Initiierung und Durchführung präventiver, schulergänzender Angebote
- Netzwerkarbeit im Sozialraum
- Allgemeine Information, Beratung und Weitervermittlung
Fördersystem (teilstationäre Hilfe gemäß SGB VIII)
- Beschulung von Jugendlichen ab dem achten Schulbesuchsjahr
- Werkpraktische Angebote in verschiedenen Werkbereichen
- Sozialpädagogische Unterstützungsangebote