Im Baulastenverzeichnis der Stadt Gelsenkirchen sind alle Baulasten in Gelsenkirchen eingetragen. Aus dem Baulastenverzeichnis erfahren Sie, ob und mit welchen Baulasten ein Grundstück belastet ist.
Durch die Eintragung von Baulasten können Hindernisse für die Erteilung einer Baugenehmigung ausgeräumt werden, z.B. Abstandflächen oder Stellplätze auf anderen Grundstücken. Eingetragene Baulasten schränken die Nutzungsmöglichkeiten des belasteten Grundstücks ein. Auf Wunsch erhalten Sie schriftliche Baulastenauskünfte, für die eine Gebühr zu entrichten ist.