Mit der Adoption wird ein Kind juristisch mit einem leiblichen Kind gleichgestellt. Damit verbunden sind auch finanzielle Ansprüche für die Adoptiveltern und das Kind.
Bei einer Adoption gelten folgende Regelungen:
- Adoptivkinder werden auf der Steuerkarte berücksichtigt.
- Es besteht Anspruch auf Kindergeld.
- Die Krankenversicherung erfolgt über die Familienversicherung, wie bei leiblichen Kindern.
- Adoptiveltern steht Erziehungsgeld zu. Das Erziehungsgeld ist an Einkommensgrenzen gebunden.
- Elternzeit kann sofort nach der Aufnahme des Kindes geltend gemacht werden.
- Sämtliche rechtlichen Verbindungen zur Herkunftsfamilie werden aufgelöst und auf die Adoptiveltern übertragen (hiervon sind auch die Eltern und Geschwister der neuen Eltern betroffen, etwa im Hinblick auf gegenseitige Erbberechtigung und Unterhaltspflicht).