Das Quartier rund um die Bochumer Straße ist ein „förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet“: in einem derart ausgewiesenen Sanierungsgebiet sind bestimmte Bauvorhaben und Maßnahmen nach § 144 BauGB genehmigungspflichtig.
Dazu zählen u.a. der Verkauf von Grundstücken, befristete Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und/oder baulichen Anlagen (z.B. die Erneuerung von Gebäuden bzw. einzelner Gebäudeteile oder Wohnungen), Bauvorhaben und Nutzungsänderungen.
Die Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen können nach § 7 EStG in besonderem Maße steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig: Vor Beginn der Baumaßnahmen muss dafür eine sogenannte Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt abgeschlossen werden.
Das ausgefüllte Antragsformular für eine Genehmigung nach § 144 BauGB nimmt das Stadtteilbüro an der Bochumer Straße 114 entgegen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Immobilienbesitzerinnen und -besitzer sowie Kaufinteressierte zum Thema Sanierung, und bieten u.a.:
- Beratung zu allen rechtlichen Fragen des Sanierungsverfahrens
- Unterstützung bei der Antragstellung sowie beim Abschluss von Vereinbarungen mit der Stadt, die für das steuerliche Absetzen von Baumaßnahmen erforderlich sind
- Unterstützung bei ggf. erforderlichen Abstimmungsprozessen mit Mieterinnen und Mietern (z.B. Modernisierungs-/Umsetzungsvereinbarungen)
- baufachliche Erstberatung durch den Quartiersarchitekten mit Informationen über Fördermöglichkeiten z.B. zum Haus- und Hofflächenprogramm und Unterstützung bei der Antragstellung
Dem Dokument "FAQ Sanierungsgebiet Bochumer Straße" können Sie weitere Antworten rund um das Sanierungsgebiet Bochumer Straße entnehmen.