Immer mehr Flächen werden im Bereich unserer Städte bebaut und damit "versiegelt". Auf versiegelten Flächen anfallendes Niederschlagswasser kann dort nicht - wie es dem natürlichen Wasserkreislauf entsprechen würde - versickern, sondern muss auf andere Art beseitigt werden. Dies geschieht leider häufig durch die Ableitung in die städtische Kanalisation. Dort kann die Abwassermenge nach Regenereignissen kurzfristig auf das Vielfache ansteigen und Überflutungen hervorrufen. Statt Regenwasser einfach in die Kanalisation einzuleiten, gibt es andere, sinnvollere Lösungen.
Die Ableitung von Niederschlagswasser kann durch Versickerung, Einleitung in ein Gewässer, durch Nutzung des Wassers, aber auch in Kombination dieser Möglichkeiten erfolgen. Ziel ist es dabei immer, so viel Regenwasser wie möglich auf dem eigenen Grundstück zu halten.
Neben der möglichen Ersparnis der Entwässerungsgebühren hat ein ökologischer Umgang mit Regenwasser weitere Vorteile für die Umwelt, von denen letztendlich wir alle profitieren: Versickerndes Regenwasser bildet Grundwasser und vermeidet Überflutungen. Letztendlich verbessern naturnahe Versickerungsanlagen nicht nur das Mikroklima, bieten Tieren und Pflanzen Lebensraum, sie sehen auch einfach schön aus!
Möglichkeiten gibt es viele:
- Vermeidung des Regenwasserabflusses z.B. durch Dachbegrünungen und Entsiegelung von befestigten Flächen
- Sammeln des Regenwassers zum Gebrauch
- Einleitung in das Grundwasser über verschiedene Versickerungsarten, wie z.B einer Flächen- und Muldenversickerung, einer Rigolenversickerung oder einen Sickerteich
- Einleitung in ein Gewässer
Dies ist natürlich nur möglich, wenn sich in der unmittelbaren Nähe Ihres Grundstückes z.B. ein Bachlauf befindet.
Oft lassen sich mehrere Möglichkeiten kombinieren, um die optimale Lösung für Ihr Grundstück zu finden. Nicht jede Variante lässt sich jedoch auf jedem Grundstück verwirklichen.
Bevor Sie daher zu Werke gehen, sollten Sie sich unbedingt mit der Stadt Gelsenkirchen (Referat Umwelt, untere Wasserbehörde) oder Gelsenkanal in Verbindung setzen und sich beraten lassen. Durch Maßnahmen, die nicht nach den rechtlichen Bestimmungen umgesetzt werden, kann der Umwelt und auch Ihrem Geldbeutel viel Schaden zugefügt werden. Je nach Auswahl der Versickerungsart oder bei der Einleitung in ein Gewässer ist vorher eine Erlaubnis bei der Stadt Gelsenkirchen (Referat Umwelt, untere Wasserbehörde) einzuholen.
Erlaubnisfrei ist das Sammeln von Niederschlagswasser in Behältern und die breitflächige Versickerung über die belebte Bodenzone (z.B. in einer flachen Mulde) bis zu einer Entwässerungsfläche von 50 m².