Sie möchten Regenwasser nicht mehr in die Kanalisation ableiten?
Für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser über eine Versickerungsanlage (z. B. Sickerschächte, Kiesrigolen) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Referat Umwelt (Abteilung Technischer Umweltschutz, Untere Wasserbehörde) zu beantragen. Dies gilt auch, wenn Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden soll.
Erlaubnisfrei ist das Sammeln von Niederschlagswasser in Behältern und die breitflächige Versickerung über die belebte Bodenzone (z.B. in einer flachen Mulde) bis zu einer Entwässerungsfläche von 50 m².
Der Antragsteller ist Eigentümer des betreffenden Grundstücks oder besitzt eine Vollmacht des Grundstückseigentümers.
Einzelfallabhängig:
- Antragsformular
- Lageplan im Maßstab 1:1 000 oder 1:500
- Beschreibung der Versickerungsanlage und der Gebäudeflächen, von denen Niederschlagswasser zur Versickerung gebracht wird (mit Maßangaben, Angaben zu Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, Rechts- und Hochwerte bzw. ETRS89/UTM-Koordinaten)
- Schnitte durch die Versickerungsanlage/Einleitstelle mit Maßangaben
- Nachweis der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes. Sollte ein Bodengutachten vorliegen, bitten wir um ein Exemplar oder entsprechende Auszüge.
- Angabe der durchschnittlichen Jahresmenge des einzuleitenden Niederschlagswassers
- Bemessung der Anlage
- Entsprechender Ausschnitt der topografischen Karte im Maßstab 1 : 25000
- Angaben zur Regenwasserbehandlung, wenn Flächen an die Versickerungsanlage oder Einleitung angeschlossen werden, die z.B. von Kraftfahrzeugen befahren werden können.
Weitere Informationen und Antragsvordrucke finden Sie hier:
Regenwasserversickerung
Einleitung in ein Gewässer
Die Mindestgebühr für die wasserrechtliche Erlaubnis beträgt 200,00 €.