Im Unterschied zu den legalen Freiflächen wird für die Anbringung von langlebigen Kunstwerken eine Genehmigung vom Eigentümer der Flächen benötigt. Dafür sind neben Hauseigentümerinnen und -eigentümern häufig Wohnbaugesellschaften, die Autobahn GmbH, Straßen NRW, die DB oder die Stadt Gelsenkirchen zuständig. Hierbei sind dann Motive abzustimmen und gelegentlich Sicherheitskonzepte für eine mögliche Absperrung des Bürgersteigs bzw. Straße zu erbringen.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer stellen zumeist nur die Fläche bereit, Materialkosten und Honorare müssen aus anderen Quellen finanziert werden. Ebenso kann keine Garantie für das Bestehen der Kunstwerke gegeben werden, da diese in einigen Fällen von Renovierungsmaßnahmen der Fläche, oder durch Wetterbedingen entfernt werden können/dürfen.